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Herzlichen Glückwunsch!

Sie können Ihr Auto weiterfahren!

Es wurde hitzig debattiert, doch nun ist es vorerst vom Tisch: es wird in der Form kein Verbot der Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035 in der EU geben. Auf Drängen von einigen EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, hat die EU-Kommission den Vorstoß, die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren einheitlich für die EU ab 2035 zu verbieten, schlussendlich gekippt. Dreh- und Angelpunkt der Debatte waren E-Fuels. Es ist unstrittig, dass der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor EU-weit reduziert werden muss. 
Die dazugehörige EU-Regelung, um diese CO2-Reduktion zu erreichen, setzte jedoch einzig und allein auf E-Mobilität für den Bereich der PKW ab 2035. Andere alternative Antriebe, wie eben der Betrieb von Verbrennern mit klimafreundlichen E-Fuels, fanden keine Berücksichtigung. Nun denkt die EU-Kommission um und sicherte zu, einen neuen Entwurf vorzulegen, der E-Fuels berücksichtigt. Wie genau dieser ausgestaltet ist und welche Umsetzung sich daraus ableitet, steht derzeit noch nicht fest. 

Was wiederum sicher ist: mit E-Fuels dürfen Sie auch weiterhin Verbrenner fahren – und das klimafreundlich! 

Politische Grundlage

Am 16. Februar 2023 wurde ein Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union vorgelegt.

Am 28.03.2023 wurde durch die EU-Mitgliedstaaten eine Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte beschlossen (Link: BMUV), in der wie folgt formuliert wird:

„Die Verordnung sieht vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden dürfen. Vorher zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können weiter betrieben werden. Mit dem heutigen Beschluss ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen und die Verordnung kann in Kraft treten. Gleichzeitig zeigte sich die EU-Kommission bereit, in den nächsten Monaten eine Möglichkeit zu schaffen, mit der außerhalb der Flottengrenzwerte ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen werden können, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen fahren. Für Fahrzeuge, die nur mit E-Fuels betankt werden können, soll dafür eine neue Typklasse geschaffen werden.“ (Quelle: bmuv.de)

Statements aus der Politik

Der Weg für Verbrenner mit CO2-neutralen Kraftstoffen ist endlich frei!

Die Europäische Kommission unter Frans Timmermans wird nun Vorschläge erarbeiten, damit die klimaneutrale Betankung von Neuwagen mit E-Fuels auch nach 2035 möglich bleibt!

Einigung in Sicht! Die Europäische Kommission unter Frans Timmermans wird nun Vorschläge erarbeiten, damit die klimaneutrale Betankung von Neuwagen mit E-Fuels auch nach 2035 möglich bleibt!

Im Rahmen der zweitägigen Klausurtagung des Bundeskabinetts hat der Bundeskanzler Olaf Scholz den Ministern beim Thema E-Fuels den Rücken gestärkt und selbst das Wort ergriffen. In diesem Zuge hat er sich für die gesetzliche Berücksichtigung dieser Technologie auf EU-Ebene ausgesprochen. Der Finanzminister Christian Lindner begründet unter dessen die Notwendigkeit von E-Fuels mit dem Argument, dass man schauen müsse, wie weit der Ausbau von erneuerbaren Energien in den letzten zwanzig Jahren gekommen ist und man in Anbetracht des ambitionierten Zieles Deutschlands, in 22 Jahren komplett klimaneutral zu wirtschaften, nun keine Technologie kategorisch ausschließen dürfe. (…)

FAQ – 6 Fragen zum „Verbrennerverbot“ 

Ist ein „Verbrennerverbot“ in der EU ab 2035 geplant?

Nein – es gibt kein pauschales EU-Verbrennerverbot! Bei den geführten Debatten ging es lediglich um ein Verbot der Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Alle bis 2035 zugelassenen Verbrenner dürfen auch weit nach 2035 noch betrieben werden. Ein gesetztes Datum, ab dem auch der Betrieb der Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in der EU nicht mehr erlaubt ist, gibt es derzeit nicht. 

Darf ich meinen Gebrauchtwagen mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 noch fahren?

Ja – die aktuelle Debatte in der EU wird lediglich über Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren geführt. Es ist unstrittig, dass auch weit nach 2035 Gebrauchtwagen noch mit Diesel und Benzin fahren dürfen – sowohl fossilen Ursprungs als auch synthetisch erzeugt.

Werden voraussichtlich auch nach 2035 in der EU noch Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor verkauft?

Ja – die aktuell auf EU-Ebene diskutierte Regelung sieht vor, dass Fahrzeuge, deren Betrieb ausschließlich mit E-Fuels möglich ist, auch nach 2035 als Neuwagen mit Verbrennungsmotor zugelassen werden dürfen. 

Welche Rolle spielen E-Fuels im Zusammenhang mit dem geplanten Verbot der Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in der EU ab 2035?

Durch E-Fuels wird es möglich, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor klimaneutral zu bewegen. Somit sind Fahrzeuge, die mit E-Fuels betrieben werden, gleichauf mit E-Autos. Dieser Umstand soll auch in der EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden, weshalb Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, deren Betrieb ausschließlich mit E-Fuels möglich ist, auch nach 2035 als Neuwagen zugelassen werden dürfen.

Wie kann es technisch umgesetzt werden, dass ein Auto ausschließlich mit E-Fuels fährt?

Diese Frage kam im Zusammenhang mit den Medienberichten über die diskutierten EU-Regelungen häufig auf und sie ist durchaus berechtigt. E-Fuels sind, als sogenannte Drop-In-Fuels, so gestaltet, dass Sie ein Substitut für fossile Kraftstoffe sind und somit jedes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor diese problemlos tanken und verbrennen kann. Ein Fahrzeug zu bauen, welches nun ausschließlich mit E-Fuels fahren kann, bedarf also keiner Modifikationen, was den Motor oder den Antrieb angeht.

Eine einfache Möglichkeit wäre es beispielsweise, dass das Fahrzeug im Betankungsvorgang erkennt, dass E-Fuels getankt werden und dadurch die Betankung erst zugelassen oder akzeptiert wird. Eine weitere Möglichkeit könnte auch darin bestehen, dass E-Fuels gemarkert werden – ähnlich wie die rote Färbung beim Heizöl – um eine Zuordnung und Erkennbarkeit über die Farbe oder chemische Eigenschaften des Kraftstoffes zu gewährleisten, die durch Sensoren im Fahrzeug überwacht werden könnte.

Ab wann kann ich nachhaltige Kraftstoffe in Deutschland oder der EU tanken?

Nachhaltige Kraftstoffe kann man schon jetzt tanken! Ein weit verbreitetes Beispiel ist HVO. Der nachhaltige Dieselersatz ist bereits in vielen EU-Ländern als HVO 100 in Reinform (das 100 steht für 100%) an den Zapfsäulen zu finden. Auch in Deutschland wurde HVO offiziell als nachhaltiger Kraftstoff anerkannt und es wird derzeit an einer Implementierung und DIN-Norm gearbeitet. Schon jetzt gibt es in Deutschland an vielen Tankstellen Dieselkraftstoffe mit einer bis zu 25 prozentigen Beimischung von HVO. E-Fuels werden derzeit noch in geringen Mengen hergestellt, weshalb Sie noch nicht an den Tankstellen als nachhaltiges Benzin-Substitut zu finden sind. Dies ändert sich aber aller Voraussicht nach schon in Kürze. 

Newsticker zum „Verbrennerverbot“ +++ 

Newsticker zum „Verbrennerverbot“ +++ 

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