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Die deutsche Bundesregierung hat am 22.11.2023 eine wichtige Maßnahme zur Förderung alternativer Kraftstoffe beschlossen. Laut der neuesten Änderung der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) können Tankstellen in Deutschland nun paraffinische Dieselkraftstoffe, wie z.B. HVO (Hydrierte Pflanzenöle),  als Reinkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 anbieten. Diese Kraftstoffe können beispielsweise aus Lebensmittelresten, Klärschlamm, Altspeiseölen, biogenen Reststoffen (z.B. Rapsschrot, Sojaschrot) oder auch Erdgas hergestellt werden. Die Neuerung erlaubt es, diese Kraftstoffe in 100-prozentiger Konzentration anzubieten (handelsüblich „HVO 100“), wobei bislang nur eine Beimischung zu fossilem Diesel (B7) möglich war, solange die DIN EN 590 dabei erfüllt wird.

Zudem verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber dazu, Kunden einheitlich über die Kraftstoffe zu informieren, um Fehlbetankungen und damit verbundene Fahrzeugschäden zu vermeiden. Die Bundesregierung plant auch, die bisherige Förderung von paraffinischen Dieselkraftstoffen aus fossilen Quellen zu beenden, um klimaschädliche Anreize zu verhindern.

Die Änderung der Verordnung geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom März 2023 zurück. Sie umfasst Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen und paraffinische Dieselkraftstoffe auf Erdgas-Basis. Diese Entscheidung soll die Versorgung von Fahrzeugen sicherstellen, die nicht mit Diesel B10 oder XTL kompatibel sind. Diesel B7 bleibt weiterhin an den Tankstellen verfügbar und wird als sog. Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an Tankstellen nach einem einheitlichen europäischen System gekennzeichnet werden. Fahrer von dieselbetriebenen Fahrzeugen werden aufgerufen, sich über die Verträglichkeit ihres Fahrzeugs mit den neuen Kraftstoffsorten zu informieren, bevor sie Diesel B10 oder XTL tanken.

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