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Im März 2023 beschloss die Ampelkoalition, die Anpassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) mit der Änderung zum Gesetz über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) zu verknüpfen, um die Einführung klimafreundlicher synthetischer bzw. erneuerbarer Kraftstoffe wie HVO-Diesel und E-Fuels in Deutschland zu ermöglichen. 

Diese Kraftstoffe werden an Tankstellen mit dem Hinweis „XtL“ gekennzeichnet. XtL steht für „X to liquid“, d.h. aus einem erneuerbaren Rohstoff X wird in einem speziellen Herstellungsverfahren ein flüssiger Kraftstoff synthetisiert. Nach der Zustimmung der Bundesregierung im November 2023 könnte HVO als Reinkraftstoff (HVO100) ab dem 13. April 2024 an deutschen Tankstellen verkauft werden, vorausgesetzt der Bundesrat stimmt den Regulierungsvorlagen im März zu. Dann könnte der Bundesrat voraussichtlich am 22. März 2024 final seine Zustimmung erteilen und ein Inkrafttreten der angepassten 10. BImSchV wäre noch vor dem 13. April 2024 möglich.

Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn betont die Bedeutung dieser Entwicklung für die Reduzierung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen und die Beendigung einer langjährigen Unsicherheit, wobei Deutschland anderen europäischen Ländern folgen würde, die diese Kraftstoffe bereits anbieten. Denn in Italien, Österreich oder den Niederlanden gibt es nämlich bereits seit vielen Jahren ein flächendeckendes Angebot an HVO100.


Quelle: sprit-plus.de / bundestag.de

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